Verpflichtung nach § 36 VSBG (Allgemeine Hinweispflicht)
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG)
Die Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.